Nach Einführung der liberalen Staatsverfassung von 1831 entstanden im Kanton Bern getrennte Einwohner- und Burgergemeinden als öffentlich-rechtliche Institutionen. Während die neugeschaffenen Einwohnergemeinden die gesamte Einwohnerschaft eines Ortes umfassten und nun für die politischen Angelegenheiten und die meisten öffentlichen Aufgaben zuständig waren, wurden die Burgergemeinden gebildet. Diese hatten das Burgergut zu verwalten sowie die Armenführsorge (die später wieder abgetreten werden konnte) zu betreuen. Gemäss Gemeindegesetz von 1833 musste der Ertrag der Burgergüter wie bisher zu öffentlichen Zwecken verwendet werden. Viele Einwohnergemeinden hatten damals kein Vermögen und erhoben auch keine Steuern. Die gesamten Ortslasten mussten da aus dem Burgergut bestritten werden. Daher entstanden in dieser Zeit vielerorts die sogenannten Güterausscheidungsverträge. Diese Verträge wiesen das Eigentum der Orte wie Immobilien, finanzielle Mittel, Land und Wald der Einwohner- oder der Burgergemeinde für die Erledigung ihrer Arbeiten zu.
Die Burgergemeinden sind im Rahmen von Bundesverfassung und nach kantonaler Gesetzgebung autonom. Sie verwalten sich selber und wählen ihre eigenen Behörden. Als Träger einer historisch gewachsenen Vielfalt kommt der Burgergemeinde eine spezielle Rolle zu.
In Bannwil wurde die Trennung Einwohner- und Burgergemeinde 1867 durch den Güterausscheidungsvertrag besiegelt. Man findet im Archiv der Burgergemeinde Bannwil viele alte Akten aus den vorigen Jahrhunderten. Das älteste vorhandene Dokument stammt aus dem Jahr 1615. Als eigentliches Geburtsjahr der Burgergemeinde kann also das Jahr 1867 bezeichnet werden.