Burgerinnen und Burger, welche gemäss Artikel 3 des Nutzungs- und Pachtreglement neu nutzungsberechtigt werden, haben sich bis zum 15. September 2023 bei der Burgergemeinde Bannwil, Steinackerweg 3, 4913 Bannwil, schriftlich anzumelden. Das Anmeldeformular kann hier bezogen werden.
Artikel 3 des Nutzungs- und Pachtreglements:
Anspruch auf Nutzung hat, wer zu Beginn des Nutzungsjahres
- das Burgerrecht der Burgergemeinde Bannwil besitzt,
- das 18. Altersjahr zurückgelegt hat,
- seit drei Monaten in der Gemeinde seine Schriften hinterlegt hat.
Massgebender Zeitpunkt für die Berechnung des Alters ist das Ende des Kalenderjahres.