Anmeldung zum Bezug des Burgernutzens

Burgerinnen und Burger, welche gemäss Artikel 3 des Nutzungs- und Pachtreglement neu nutzungsberechtigt werden, haben sich bis zum 15. September 2023 bei der Burgergemeinde Bannwil, Steinackerweg 3,  4913 Bannwil, schriftlich anzumelden. Das Anmeldeformular kann hier bezogen werden.

Artikel 3 des Nutzungs- und Pachtreglements:

Anspruch auf Nutzung hat, wer zu Beginn des Nutzungsjahres

  • das Burgerrecht der Burgergemeinde Bannwil besitzt,
  • das 18. Altersjahr zurückgelegt hat,
  • seit drei Monaten in der Gemeinde seine Schriften hinterlegt hat.

Massgebender Zeitpunkt für die Berechnung des Alters ist das Ende des Kalenderjahres.