Anmeldung zum Bezug des Burgernutzens

Burgerinnen und Burger, welche gemäss Artikel 3 des Nutzungs- und Pachtreglement neu nutzungsberechtigt werden, haben sich bis zum 15. September 2022 bei der Burgergemeinde Bannwil, Steinackerweg 3, Postfach 3, 4913 Bannwil, schriftlich anzumelden. Das Anmeldeformular kann hier bezogen werden.

Artikel 3 des Nutzungs- und Pachtreglements:

Anspruch auf Nutzung hat, wer zu Beginn des Nutzungsjahres

  • das Burgerrecht der Burgergemeinde Bannwil besitzt,
  • das 18. Altersjahr zurückgelegt hat,
  • seit drei Monaten in der Gemeinde seine Schriften hinterlegt hat.

Massgebender Zeitpunkt für die Berechnung des Alters ist das Ende des Kalenderjahres.