Nachdem die Coronamassnahmen alle aufgehoben sind, konnte nun nach langem wieder eine Jungburger-Info durchgeführt werden. Erfreulicherweise haben sich fünf Jungburger und eine Jungburgerin zu diesem Anlass angemeldet. Präsidentin Alice Ryf begrüsste die Teilnehmenden herzlich im alten Schulhaus und übergab das Wort an ehemaligen Burgerpräsident Peter Friedli. Er erläuterte den jungen Leuten die Geschichte, die Entstehung und die Organisation der Burgergemeinde.
Das Berner Volk stimmte am 31. Juli 1831 in einer Volksabstimmung einer Staatsverfassung für den Kanton Bern zu. In dieser Verfassung wurde die Teilung von Grundeigentum zwischen Einwohnergemeinde, Burgergemeinde und Staat beschlossen und mit dem Kantonnement Gesetz von 1840 umgesetzt. So entstanden getrennte Einwohner- und Burgergemeinden als öffentlich-rechtliche Institutionen. In Bannwil wurde die Trennung Einwohner- und Burgergemeinde 1867 durch den Güterausscheidungsvertrag besiegelt. Als eigentliches Geburtsjahr der Burgergemeinde in der heutigen Form kann also das Jahr 1867 bezeichnet werden. Im Archiv der Burgergemeinde Bannwil gibt es viele Akten aus den vorigen Jahrhunderten. Das älteste vorhandene Dokument stammt aus dem Jahr 1615.
Welche Rechte hat man als Burgerin oder Burger?
Sämtliche Bannwiler Burgerinnen und Burger mit Wohnsitz in der Gemeinde Bannwil, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, sind stimm- und wahlberechtigt und haben Anspruch auf den festgelegten Burgernutzen. Die Burgergemeinde trifft sich pro Jahr zu zwei Versammlungen. Der Burgerrat freut sich über jede Teilnahme. Gegenwärtig sind 88 Personen stimm- und wahlberechtigt. Die nächste Versammlung findet am 2. Dezember 2022 statt.
Die Jungburger/in hörten interessiert den Ausführungen von Peter Friedli zu und bestaunten die alten Dokumente aus dem Archiv. Ein grosses Dankeschön an Peter Friedli für seine Erläuterungen und Erklärungen der Burgergemeinde. Zum Schluss wurde der Anlass bei einem gemütlichen Fondue im Restaurant Rössli abgerundet.